Es passiert alltäglich und wenn dann immer schnell und überraschend. Kurz hinterm Steuer nicht aufgepasst und es knallt. Verkehrsunfälle sind in Deutschland so häufig wie nie. Auch wenn, glücklicherweise, dabei immer weniger Tote zu beklagen sind, kann ein Autounfall das Ende des geliebten Kfzs bedeuten. Zumindest aus wirtschaftlicher Sicht.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Bei einem entstandenen Totalschaden kann das Auto durchaus noch fahrtüchtig sein. Allerdings lohnt sich, aus finanzieller Sicht, die Reparatur des Fahrzeuges nicht. Die Reparaturkosten überschreiten den Wert des Fahrzeugs. Liegt ein solcher Fall vor, muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten der Reparatur erstatten, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Autos. Einzige Ausnahme: der Versicherte lässt sein Fahrzeug trotz des Einstufung als „wirtschaftlichen Totalschaden“ reparieren und die Reparaturkosten betragen nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Diese Sonderreglung geht auf ein BGH Urteil von 2005 zurück
(VI ZR 70/04 ).
Tücken und Feinheiten in der Diagnosenstellung
Einen wirtschaftlichen Totalschaden zu diagnostizieren ist allerdings nicht so einfach, wie es Versicherungen gerne darstellen. Es reicht bei weitem nicht den Wiederbeschaffungswert einfach aus der „Schwacke-Liste“ zu übernehmen. Zwar biete die „Schwacke-Liste“ gute Anhaltspunkt, aber es fallen auch örtliche und umstandsbedingte Punkte mit in die Rechnung. Wenn Sie beispielsweise Ihr Fahrzeug vor dem Autounfall bereits zu einem höheren Wert, als nach „Schwacke“ üblich, verkauft haben, so zählt der Verkaufspreis für die Berechnung und nicht der geschätzte Wiederverkaufswert.
Den Gutachter auf Ihrer Seite nutzen
In jedem Fall ist es wichtig, nach einem Autounfall einen Sachverständigen zu alarmieren. Wir von ihr-gutachten.com kümmern uns umgehend um Ihren Fall und gehen mit absoluter Diskretion und allen nur erdenklichen Ermittlungs- und Schätzmethoden vor. Das von uns erstellte Gutachten berechtigt Sie, den von uns in der Schadensschätzung festgestellten Wert bei Ihrer Versicherung geltend zu machen. Sollte es Ihnen übrigens gelingen, die Teile Ihres Fahrzeuges mit Gewinn zu verkaufen, so kann Ihre Versicherung diesen Wert in Abzug bringen. Dies aber gilt nicht, wenn Sie die Reste Ihres Autos für ein neues Fahrzeug in Zahlung geben. Der so entstehende Rabatt darf nur Ihnen, nicht aber einer gegnerischen Versicherung zu Gute kommen.
Das Recht auf Seiten der Versicherten
Eine weitere Feinheit der deutschen Rechtsprechung in Sachen wirtschaftlicher Totalschaden finden sich aber auch in einer häufig ignorierten Entscheidung des BGHs (NJW 1985, S 2469, 2470). Laut dieser kann ein Geschädigter nur dann auf eine Abrechnung auf Basis eines Totalschadens verwiesen werden, wenn „der Restwert den Schrottwert erreicht oder diesen bei Außerachtlassung von Interessenten, die beim Kauf eines Unfallwagens Reparaturkosten und Minderwert aus besonderen Gründen niedriger kalkulieren, erreichen würde“. Wie in so vielen Fällen wenn Sie sich mit einer gegnerischen Versicherung in einem Kfz-Haftpflichtschadenfall streiten empfehlen wir generell einen Verkehrsrechtsanwalt (den Sie nicht bezahlen müssen, das übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers) einzuschalten.