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Was tun bei einem Kfz-Unfall im Urlaub?

Wenn Sie mit dem eigenen Auto in Urlaub fahren, sind Sie vor Ort flexibel und unabhängig. Gerade zur Ferienzeit wälzt sich viel Verkehr über die Autobahnen. Außerdem sind am Ferienziel die Wege und das Fahrverhalten der Einheimischen ungewohnt – und schon passiert es: Es kommt zu einem Unfall auf der Fahrt in dern Urlaub oder am Urlaubsort. Im folgenden Ratgeber stellen wir Ihnen die gängigsten Szenarien vor und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So wissen Sie auch im Urlaub, was bei einem Kfz-Unfall zu tun ist.

Unfall kurz vor Beginn des Urlaubs

Szenario 1: Nur noch wenige Tage bis die Fahrt in den Urlaub ansteht. Blöderweise hat es jetzt, so kurz vor Abfahrt, noch mal richtig gekracht und Ihr Auto muss dringend in die Werkstatt. Das Ihnen zur Verfügung gestellte Leihfahrzeug ist optimal, aber dürfen Sie damit auch in den Urlaub fahren oder muss es nach der Reparatur direkt zurückgegeben werden?

Eine klare und einstimmige Antwort haben hierbei die Amtsgerichte Bonn (Urteil vom 20.12.2011)Berlin-Mitte (Urteil vom 25.09.2013) und Rostock (11.09.2015) getroffen: Wenn Sie kurz vor Ihrem Urlaub einen Unfall mit dem dafür benötigten Auto haben, dürfen Sie den von der Autowerkstatt ausgehändigten Leihwagen in Ihrem gesamten Urlaub nutzen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr eigenes Auto bereits in Ihrer Reisezeit fertig repariert ist. Die Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass sich Ihr eigenes, verunglücktes Auto in einem nicht verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zustand befindet. Bei nur leichten Beschädigungen, die die Sicherheit der Insassen nicht gefährden, ist es durchaus zumutbar, auch mit diesem Wagen in den Urlaub zu fahren.

Ausnahmen:

  • Handelt es sich bei dem Schaden Ihres Fahrzeuges nur um einen geringfügigen, der weder die Verkehrstüchtigkeit des Wagens noch die Sicherheit der Insassen gefährdet, ist es dem Geschädigten durchaus zuzumuten auch mit diesem Auto in den Urlaub zu fahren.
  • Befindet sich der Urlaubsort nicht weit von der reparierenden Werkstatt des eigenen Autos entfernt und ist bereits in den ersten Urlaubstagen fertig, muss der Leihwagen auch hier noch gegen das eigene Auto eingetauscht werden.

Mietwagen mit besonderer Ausstattung

Szenario 2: Sie benötigen einen Mietwagen mit spezieller Ausstattung, weil Sie zusätzlich noch ein Boot oder einen Wohnwagen ziehen müssen. Haben Sie Anrecht darauf?

Viele Versicherungen behaupten hierbei nicht in der Lage dazu zu sein, einen Mietwagen mit den entsprechenden Vorrichtungen zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie daher unbedingt offensiv vor und bestehen auf diese Art von Mietwagen – wenn Sie ihn denn wirklich benötigen. Halten Sie die Haltung und die Antwort Ihres Versicherers fest um die nun eigens investierten Mietwagenkosten zum Schluss dennoch ersetzt zu bekommen.

Totalschaden

Szenario 3: Ihre Urlaubsreise steht an, die Koffer sind gepackt und bald geht es los. Unglücklicherweise ereignete sich spontan ein Verkehrsunfall in den Sie verwickelt waren und Ihr Auto geht aus der gesamten Misere mit einem Totalschaden heraus. Sie als Geschädigter haben nun die Möglichkeit sich einen neuen Wagen zu kaufen. Wie verhält sich die Wiederbeschaffungsdauer bei einem Totalschaden?

Fakt ist, dass niemand erwarten kann, dass Sie sich noch kurz vor Ihrer Abreise um ein neues Fahrzeug bemühen. Bei einem Totalschaden ist es sogar so, dass die Wiederbeschaffungsdauer sich um den Zeitraum der Urlaubsreise verlängert. Ihren Urlaub müssen Sie also nicht mit der Suche nach einem neuen Wagen verbringen sondern können dies ganz entspannt machen wenn Sie wieder zuhause sind.

Unfall mit dem Motorrad

Szenario 4: Sie haben eine Urlaubsreise mit dem Motorrad geplant. Dieses ist jedoch kurz vor der Abreise in einen Unfall verwickelt und nun nicht mehr fahrtauglich.

Haben Sie Anspruch auf ein Mietobjekt für Ihren Urlaub?

Erst einmal gilt: Sie haben die gleichen Ansprüche auf ein Ersatzmotorrad wie auf ein Ersatzauto, wenn die Reise bereits geplant wurde und Sie kurz vor der Abreise stehen. Wichtig zu wissen ist aber dennoch, dass dies nur für einen bevorstehenden Urlaub gilt. Außerhalb dieser Situation, im normalen Alltag, haben Sie keinen Anspruch auf ein Mietmotorrad, wenn Sie dieses generell nur hin und wieder nutzen und nicht Ihr tägliches Leben damit bestreiten.

Alle oben genannten Szenarien gelten im Übrigen auch für einen Unfall der IM  Urlaub passiert. Bei einer Reparatur vor Ort darf für den Rest der Reise ein Mietwagen in Anspruch genommen werden. Bei einem Totalschaden ist der Beschaffungszeitraum eines neuen Wagens verlängert!

Zuhause reparieren lassen

Szenario 5: Ihr Unfall passiert mitten im Urlaub oder gar am Ende dessen und auch eine notdürftige Reparatur stellt Ihr Fahrzeug nicht mehr in einen fahrtüchtigen und sicheren Zustand zurück. Ist es Ihnen also erlaubt Ihren Wagen in die vertraute Werkstatt zuhause abschleppen zu lassen oder müssen Sie es zwingend vor Ort reparieren lassen und dementsprechend eine Verlängerung des Urlaubs in Kauf nehmen?

Für dieses Anliegen haben die Amtsgerichte in München (Urteil vom 06. Oktober 2014) und Siegburg (Urteil vom 14. April 2016) klare Worte gefunden. Das eigene Fahrzeug darf in die Heimatwerkstatt abgeschleppt werden, wenn der Versicherung durch die späteren Abholgebühren keine höheren Mehrkosten entstehen. Außerdem ist es dem Geschädigten in der Zukunft nicht zuzumuten für weitere Schäden oder Nachbesserungen wieder zurück an den Urlaubsort zu fahren.

Unfall im Urlaub

Szenario 6: Sie haben einen Unfall im Ausland – greift hier Ihre Verkehrsserviceversicherung (kurz: Schutzbrief)?

Eine pauschale Antwort können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht geben. Ob Ihr Schutzbrief greift hängt in erster Linie von den verhandelten Inhalten Ihres eigenen Vertrages ab. Informieren Sie sich hier besonders gut. Einige Schutzbriefe enthalten eine Klausel die besagt, dass die Verkehrsserviceversicherung nur dann greift, wenn es keinen Anspruch gegen einen Dritten Unfallbeteiligten gibt.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt, einen schönen Urlaub und KEINEN Unfall!

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